Vergütungsgestaltung und Sonderzahlungen

Teil 2

Im Rahmen dieses Beitrags werden die wesentlichen Grundsätze der Vergütungsgestaltungen im Arbeitsverhältnis dargelegt. Dies ist der zweite Teil, der im Anschluss an die Darstellung der Grundsätze der Gestaltung vertraglicher Regelungen der regulären Vergütung in AuA 3/25, S. 32ff. erschienen ist. Hier folgen nun Praxishinweise zu den vertraglichen Regelungen der Sonderzahlungen.

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 Bild: Jack Türschmann/HUSS-MEDIEN GmbH
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Wenn der Zweck einer Sonderzahlung festzulegen ist oder bei einer vorhandenen vertraglichen Regelung zu bestimmen sein wird, muss die Vereinbarung über die Gewährung in rechtlicher Hinsicht gewertet werden. Sofern eine eindeutige Zweckbestimmung fehlen sollte (wovon der in der Praxis nachhaltig bei der Vertragsgestaltung abzuraten ist, weil dies zu massiven Unklarheiten führen wird), ist der Zweck der Zahlung im Wege der Auslegung der Vereinbarung, welche der Gewährung zugrunde liegt, zu bestimmen.

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Dr. Ewald Helml

Dr. Ewald Helml
Direktor des ArbG Rosenheim a. D., Dozent für Arbeitsrecht bei der Referendarausbildung, Autor

· Artikel im Heft ·

Vergütungsgestaltung und Sonderzahlungen
Seite 32 bis 37
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