Vertragsgestaltung und -kontrolle
Abgeltungsklauseln in Beendigungsvereinbarungen
Vom Arbeitgeber formformulierte Beendigungsvereinbarungen, mithin Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge, unterfallen dem Recht der AGB. Ausgleichsklauseln, in welchen der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklären soll, dass Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht (oder nicht mehr) bestehen, sind somit nicht nach § 307 Abs. 3Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle entzogen. Vereinbarungen über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung unterliegen wegen der Vertragsfreiheit regelmäßig nicht einer Inhaltskontrolle (BAG, Urt. v.
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Dr. Ewald Helml

· Artikel im Heft ·
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