Vertragsgestaltung und -kontrolle

Arbeitsverträge und ihre Grundlagen Teil 2

Mit diesem Beitrag werden die wesentlichen praxisrelevanten Aspekte bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses dargelegt. Aufbauend auf den theoretischen Ausführungen in AuA 1/25, S. 28ff. sollen nun im zweiten Teil anhand der Rechtsprechung des BAG die maßgeblichen Gestaltungsfragen erläutert werden und zulässige wie auch in der Praxis eher bedenkliche Formulierungen in Verträgen aufgezeigt werden.

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 Bild: IRStone/stock.adobe.com
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Abgeltungsklauseln in Beendigungsvereinbarungen

Vom Arbeitgeber formformulierte Beendigungsvereinbarungen, mithin Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge, unterfallen dem Recht der AGB. Ausgleichsklauseln, in welchen der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklären soll, dass Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht (oder nicht mehr) bestehen, sind somit nicht nach § 307 Abs. 3Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle entzogen. Vereinbarungen über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung unterliegen wegen der Vertragsfreiheit regelmäßig nicht einer Inhaltskontrolle (BAG, Urt. v.

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Dr. Ewald Helml

Dr. Ewald Helml
Direktor des ArbG Rosenheim a. D., Dozent für Arbeitsrecht bei der Referendarausbildung, Autor

· Artikel im Heft ·

Vertragsgestaltung und -kontrolle
Seite 30 bis 35
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