Anspruch auf Workation
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Workation besteht nur, wenn er ausnahmsweise im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung, in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder gesetzlichen Vorschriften festgelegt wird (ArbG München, Urt. v. 27.8.2021 – 12 Ga 62/21, BeckRS 2021, 27679,Rn. 31ff.). Arbeitet der Arbeitnehmer ohne eine diesbezügliche Absprache aus dem Ausland, kann dies als eigenmächtige Urlaubsnahme oder Arbeitsverweigerung gewertet werden und eine außerordentliche Kündigung sogar begründen, auch wenn der Arbeitnehmer Arbeitsleistung aus dem Ausland erbringt (LAG Hessen, Urt. v.
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Prof. Dr. Björn Gaul
Dr. Lena Pingen
· Artikel im Heft ·
Was ist Workation?
Der Begriff „Workation“ setzt sich aus den Wörtern „work“ (Arbeit) und „vacation“ (Urlaub) zusammen, also eine
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