Kein Übergang des Geschäftsführers bei Betriebsübergang

§ 613a BGB

Liegt der rechtlichen Beziehung zwischen Organ und Gesellschaft ein Arbeitsverhältnis zugrunde, geht bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zwar das Arbeitsverhältnis, nicht aber die Organstellung auf den Erwerber über.

(Leitsatz des Gerichts)

BAG, Urteil vom 20.7.2023 – 6 AZR 228/22

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Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
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Problempunkt

Im Streitfall war ein Arbeitnehmer seit dem 1.9.2000 bei der P GmbH als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Im Dezember 2013 wurde er zum Geschäftsführer der  GmbH bestellt. Ein Geschäftsführerdienstvertrag wurde aber weder schriftlich noch mündlich geschlossen. Im Dezember 2017 vereinbarte er mit einer „Änderung zum Arbeitsvertrag“ mit der alleinigen Gesellschafterin der P GmbH neue Arbeitszeitregelungen. Zudem einigten sich beide darauf, dass alle anderen Bestandteile des (Arbeits-)Vertrags bestehen bleiben.

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Kein Übergang des Geschäftsführers bei Betriebsübergang
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