Kein Übergang des Geschäftsführers bei Betriebsübergang
Problempunkt
Im Streitfall war ein Arbeitnehmer seit dem 1.9.2000 bei der P GmbH als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Im Dezember 2013 wurde er zum Geschäftsführer der GmbH bestellt. Ein Geschäftsführerdienstvertrag wurde aber weder schriftlich noch mündlich geschlossen. Im Dezember 2017 vereinbarte er mit einer „Änderung zum Arbeitsvertrag“ mit der alleinigen Gesellschafterin der P GmbH neue Arbeitszeitregelungen. Zudem einigten sich beide darauf, dass alle anderen Bestandteile des (Arbeits-)Vertrags bestehen bleiben.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
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