Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen in privater Chatgruppe
Problempunkt
Der Kläger war seit 1999 als Gruppenleiter in der Lagerlogistik bei der Beklagten, einem Luftverkehrsunternehmen, beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war ordentlich unkündbar. Die Parteien hatten sich im Rahmen einer Restrukturierung auf eine Beendigung zum 31.12.2021 geeinigt.
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Problempunkt
Der Kläger war seit 2000 als Gruppenleiter in der technischen Logistik bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bzw. eines arbeitgeberseitig gestellten
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