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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen in privater Chatgruppe
§ 626 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 DSGVO
Problempunkt
Der Kläger war seit 1999 als Gruppenleiter in der Lagerlogistik bei der Beklagten, einem Luftverkehrsunternehmen, beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war ordentlich unkündbar. Die Parteien hatten sich im Rahmen einer Restrukturierung auf eine Beendigung zum 31.12.2021 geeinigt.
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