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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kürzung einer variablen Vergütung bei Arbeitsunfähigkeit
§§ 275, 326 BGB
● Problempunkt
Der Kläger ist bei der Beklagten als Agenturbetreuer beschäftigt. Die Beklagte hatte mit ihrem Gesamtbetriebsrat eine Gesamtbetriebsvereinbarung über eine variable Vergütung für die nicht-leitenden Angestellten im Außendienst abgeschlossen (GBV Vergütung), die auch für den Kläger galt. Das Verhältnis von Grundentgelt zu variabler Vergütung betrug für den Kläger 60:40.
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