Direkt zum Inhalt
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Massenentlassung – Information an Behörden

§ 17 Abs. 3 KSchG; Art. 2–4 RL 98/59/EG

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, die der Beklagte im Dezember 2020 zum 31.3.2021 erklärt hatte. Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige hatte der Arbeitgeber weder erstattet noch diese bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nachgeholt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium