Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Die „virtuelle Beteiligung“ (engl.: „phantom shares“) bezeichnet ein schuldrechtliches Konstrukt, das eine Kapitalbeteiligung nachbildet. Durch Vertrag erhält der Arbeitnehmer Rechte, die ihn wirtschaftlich so stellen wie einen Gesellschafter. Auch virtuelle Anleiheoptionen (engl.: „stock appreciation rights“ oder „virtual stock options“) kommen in Betracht.
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Katharina Heinrich
Dr. Mark Zimmer
· Artikel im Heft ·
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