Anreize ohne Aktien

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung

Zur Förderung der Motivation werden (vor allem leitende) Angestellte gern an der Unternehmensentwicklung beteiligt. Solche Beteiligungsmodelle sollen den Unternehmenserfolg nachhaltig steigern und die Identifikation der Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber erhöhen. Da eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung insbesondere bei einer GmbH schwierig ist, sind schuldrechtliche Konstrukte (sog. virtuelle Beteiligungen) beliebt, die die Unternehmensentwicklung spiegeln. Doch welche Grenzen muss der Arbeitgeber dabei beachten? Schränkt die Rechtsprechung die Gestaltungsfreiheit bei virtuellen Beteiligungen ein, insbesondere wenn der Mitarbeiter eigenes Geld investiert?

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 Bild: enjoys25/stock.adobe.com
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Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

Die „virtuelle Beteiligung“ (engl.: „phantom shares“) bezeichnet ein schuldrechtliches Konstrukt, das eine Kapitalbeteiligung nachbildet. Durch Vertrag erhält der Arbeitnehmer Rechte, die ihn wirtschaftlich so stellen wie einen Gesellschafter. Auch virtuelle Anleiheoptionen (engl.: „stock appreciation rights“ oder „virtual stock options“) kommen in Betracht.

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Katharina Heinrich

Katharina Heinrich
Rechtsanwältin, GIBSON, DUNN & CRUTCHER LLP, München

Dr. Mark Zimmer

Dr. Mark Zimmer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, GIBSON, DUNN & CRUTCHER LLP, München

· Artikel im Heft ·

Anreize ohne Aktien
Seite 46 bis 50
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