Abmahnung wirksam erteilen und ist sie immer erforderlich?
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Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert bei einer dem Kündigungsschutzgesetz unterfallenden verhaltensbedingten Kündigung grundsätzlich den vorherigen Ausspruch einer Abmahnung. Oftmals soll aber sofort gekündigt werden ohne vorab eine Abmahnung auszusprechen. In anderen Fällen ist eine oder sind mehrere Abmahnungen ausgesprochen worden, im Kündigungsschutzprozess stellen sich diese aber unwirksam dar.
In unserem Online-Seminar erfahren Sie das Wichtigste zu Abmahnungen:
- Formelle und inhaltliche Anforderungen
- Häufige Fehler bei der Abmahnung (unpräzise Darstellung des Sachverhalts und der Pflichtverletzung, Sammelabmahnungen etc.)
- Befugnis zum Ausspruch von Abmahnungen
- Gerichtliche Überprüfung von Abmahnungen
- Kündigungen ohne vorherige Abmahnung – in welchen Fällen ist das denkbar?
Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
Dr. Markus Diepold
Dentons Europe LLP, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht │ Partner
Dr. Markus Diepold berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie in Fragen des Sozialversicherungsrechts. Er vertritt Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände bundesweit in Prozessen vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht sowie dem Landgericht oder Oberlandesgericht.
Isabelle Puhl
Dentons Europe LLP, Berlin
Counsel
Isabelle Puhl berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, einschließlich der Vertretung vor Arbeits-, Zivil- und Sozialgerichten. Sie verfügt über umfassende Erfahrung bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen für nationale und internationale Mandanten, einschließlich komplexer Vergütungssysteme. Bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen unterstützt Isabelle Puhl bei der Einführung von Unternehmensrichtlinien, u. a. zur Sicherstellung der geltenden Gesetze und der Corporate Governance Standards.