Arbeitnehmerdaten im Visier der Datenschutzaufsicht – Handlungsempfehlungen für Aufsichts- und Bußgeldverfahren
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Der Umgang mit personenbezogenen Daten gehört für Personalabteilungen und HR-Verantwortliche zum Tagesgeschäft. Die Datenschutzgrundverordnung und das BDSG setzen hier einen strengen Rahmen.
Immer häufiger werden Unternehmen in der täglichen Praxis mit Untersuchungsmaßnahmen der Datenschutzaufsicht konfrontiert. Ihre Untersuchungsbefugnisse sind dabei bereits im Aufsichtsverfahren sehr weitgehend (z. B. Informations- und Zugangsrechte). Auf Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse kann es zu diversen verwaltungsrechtlichen (Zwangs-)Maßnahmen kommen (z. B. Verwarnungen oder die Anordnung einer Aussetzung von Datenübermittlung). Ferner kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, in dem bei Verstößen schwere Geldbußen drohen.
In unserem Online-Seminar erhalten Sie einen Überblick über
- die aktuellen Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz
- die (Ermittlungs-)Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden gegenüber Unternehmen im Aufsichts- und Bußgeldverfahren
- die Reaktionsmöglichkeiten auf eine Untersuchung oder Ermittlung durch Datenschutzaufsichtsbehörden
- bewährte Kooperations- und Verteidigungsstrategien in Aufsichts- und Bußgeldverfahren
- die relevanten Gerichtsentscheidungen, die (nicht nur) Personalabteilungen und HR-Verantwortliche kennen sollten
Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
Dr. Jan Tibor Lelley
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
BUSE, Frankfurt am Main
Dr. Marius Haak
Rechtsanwalt & Certified Investigation Expert
PARK Wirtschaftsstrafrecht, Dortmund