Abmahnung wirksam erteilen und ist sie immer erforderlich?
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Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert bei einer dem Kündigungsschutzgesetz unterfallenden verhaltensbedingten Kündigung grundsätzlich den vorherigen Ausspruch einer Abmahnung. Oftmals soll aber sofort gekündigt werden ohne vorab eine Abmahnung auszusprechen. In anderen Fällen ist eine oder sind mehrere Abmahnungen ausgesprochen worden, im Kündigungsschutzprozess stellen sich diese aber unwirksam dar.
In unserem Online-Seminar erfahren Sie das Wichtigste zu Abmahnungen:
- Formelle und inhaltliche Anforderungen
- Häufige Fehler bei der Abmahnung (unpräzise Darstellung des Sachverhalts und der Pflichtverletzung, Sammelabmahnungen etc.)
- Befugnis zum Ausspruch von Abmahnungen
- Gerichtliche Überprüfung von Abmahnungen
- Kündigungen ohne vorherige Abmahnung – in welchen Fällen ist das denkbar?
Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
Dr. Markus Diepold
Fachanwalt für Arbeitsrecht │ Partner
Dentons Europe LLP, Berlin
Isabelle Puhl
Counsel
Dentons Europe LLP, Berlin