Mutterschutz und Elternzeit
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Mutterschutz ist der besondere Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Ein moderner Mutterschutz vereinigt zwei Zielsetzungen: Er schützt die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes und ermöglicht ihr gleichzeitig, weiter erwerbstätig zu sein, soweit es verantwortbar ist. Verantwortlich für die Sicherstellung des Mutterschutzes ist in erster Linie der Arbeitgeber. Er muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden.
Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Sie kann bis zu drei Jahre dauern und als volle Freistellung oder als Elternteilzeit genommen werden. Die Beschäftigten haben das Recht, die Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber zu verlangen. Auch hierbei hat der Arbeitgeber eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
INHALTE
Mutterschutz
- Informationspflichten und Gestaltung der Arbeitsbedingungen
- Schutzmaßnahmen, Schutzfristen und Arbeitszeitregeln
- Urlaub, Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz
- Bußgeld- und Strafvorschriften
Elternzeit
- Voraussetzungen und Zeitrahmen
- Teilzeitarbeit und Ersatzbeschäftigung
- Verfahrensregeln
- Elternzeit und Urlaub
- Kündigungsschutz
- Elterngeld
Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
Hans Olbert
Rechtsanwalt
Berlin