Kontrolle von Mitarbeitenden – Was darf der Arbeitgeber?
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Für Unternehmen ist es wichtig, die richtigen Mitarbeitenden auszuwählen. Bereits vor der Einstellung stellt sich daher die Frage, ob das Unternehmen den Bewerber richtig kennt oder vorher doch nochmals selbst recherchieren sollte. Im laufenden Arbeitsverhältnis kann ein Kontrollbedürfnis des Arbeitgebers den unterschiedlichsten Anlass haben. Beispiele sind Qualitätssicherung, Leistungsmängel, Low Performer Management oder das Aufklären von Straftaten. Der Kontrollbefugnis des Arbeitgebers sind zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Mitarbeitenden jedoch Grenzen gesetzt.
INHALTE
- Auskunftspflicht und Fragerecht bei der Einstellung von Mitarbeitenden
- Zulässigkeit sog. „Background Checks“
- Leistungskontrolle als Mobbbing?
- Kontrolle von Dokumenten und E-Mails
- Telefon- und Videoüberwachung
- Kontrolle von Bewegungsdaten
- Einsatz von Privatdetektiven
- Gesundheitsuntersuchung
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich des Ordnungsverhaltens und aufgrund technischer Kontrolleinrichtungen
- Rechtsfolgen unzulässiger Überwachung (Beweisverwertungsverbote; Schadensersatzansprüche, Bußgelder etc.)
Unser Online-Seminar bietet Ihnen wertvolle Einblicke und praxisnahe Tipps zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten der Mitarbeiterkontrolle.
Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
Isabelle Puhl
Counsel
Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Berlin
Dr. Markus Diepold
Fachanwalt für Arbeitsrecht │ Partner
Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Berlin