Update Arbeitnehmerüberlassung
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Aktuelle Trends, Entwicklungen und Entscheidungen
Die Zeitarbeitsbranche ist nach deren Selbstverständnis dynamisch und flexibel. Dies gilt (bedauerlicherweise) jedoch auch für den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen eine Arbeitnehmerüberlassung zu erfolgen hat. Der Gesetzgeber passt in steter Regelmäßig die gesetzlichen, für die Arbeitnehmerüberlassung geltenden Bestimmungen an – und nicht zuletzt die Rechtsprechung sorgt bei deren Auslegung immer wieder für (oftmals auch unliebsame) Überraschungen, auf die sowohl der Verleiher als auch der Entleiher reagieren müssen, um rechtskonform Zeitarbeitnehmer überlassen bzw. einsetzen zu können.
SCHWERPUNKTE
Aktueller Stand zur Rechtsprechung mit Blick auf die Abbedingung des Gleichstellungsgrundsatzes durch Tarifvertrag
- Bedeutung des "Gesamtschutzes" der Zeitarbeitnehmer als begrenzende Kriterium
- Analyse der Entscheidung des EuGH vom 15.12.2022
- (Mögliche) Folgen für die Praxis
Entwicklung der Rechtsprechung zur Verlängerung der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer durch Tarifvertrag
- Das sog. Kammertheater vor dem LAG Baden-Württemberg zum TV LeiZ
- Entscheidung des EuGH vom 13.05.2022 auf die Vorlage des LAG Berlin-Brandenburg
- Umsetzung durch die deutschen Arbeitsgerichte, insbesondere Urteile des BAG vom 14.09.2022
- Folgen für die Praxis
In unserem Online-Seminar wird Rechtsanwalt Dr. Bissels die rechtlichen Zusammenhänge und Konsequenzen aus der aktuellen Rechtsprechung zu den zwei wichtigen gesetzlichen, die Arbeitnehmerüberlassung maßgeblichen prägenden Grundsätze, nämlich die Gleichstellung hinsichtlich des Entgelts (sog equal pay) und die gesetzliche Überlassungshöchstdauer, darstellen sowie praktische Tipps geben, wie Verleiher und Entleiher damit umgehen können bzw. sollen.
Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
Dr. Alexander Bissels
CMS Hasche Sigle, Köln
Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Er berät Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere zu Fragen im Bereich des Fremdpersonaleinsatzes (Arbeitnehmerüberlassung und Werk-/Dienstvertrag).