Aufzeichnung

Abmahnung wirksam erteilen und ist sie immer erforderlich?

contrastwerkstatt/stock.adobe.com

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Datum
26. April 2023, 10:00 – 11:00 Uhr
Teilnahmegebühr

Das Live-Webinar kostet 69,00 Euro zzgl. USt.
Abonnenten erhalten 20 % Preisvorteil

Eine Stornierung der Bestellung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei in Ihrem Benutzerprofil möglich.

Teilnehmer können mit Ihrem Login die Aufzeichnung kostenfrei ansehen.
Nichtteilnehmer können die Aufzeichnung mit 35 % Rabatt vom Originalpreis erwerben.

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert bei einer dem Kündigungsschutzgesetz unterfallenden verhaltensbedingten Kündigung grundsätzlich den vorherigen Ausspruch einer Abmahnung. Oftmals soll aber sofort gekündigt werden ohne vorab eine Abmahnung auszusprechen. In anderen Fällen ist eine oder sind mehrere Abmahnungen ausgesprochen worden, im Kündigungsschutzprozess stellen sich diese aber unwirksam dar.

In unserem Online-Seminar erfahren Sie das Wichtigste zu Abmahnungen:

  • Formelle und inhaltliche Anforderungen
  • Häufige Fehler bei der Abmahnung (unpräzise Darstellung des Sachverhalts und der Pflichtverletzung, Sammelabmahnungen etc.)
  • Befugnis zum Ausspruch von Abmahnungen
  • Gerichtliche Überprüfung von Abmahnungen
  • Kündigungen ohne vorherige Abmahnung – in welchen Fällen ist das denkbar?

 

Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.

 

Referenten

Dr. Markus Diepold

Fachanwalt für Arbeitsrecht │ Partner
Dentons Europe LLP, Berlin

Isabelle Puhl

Counsel
Dentons Europe LLP, Berlin

Veranstalter

Arbeit und Arbeitsrecht

Am Friedrichshain 22
10407 Berlin

030 42151-238
simone.ritter@hussmedien.de