Keine Entscheidung zur Vereinbarkeit von Haushaltsbefristung mit Unionsrecht
Keine Entscheidung zur Vereinbarkeit von Haushaltsbefristung mit Unionsrecht
Der EuGH muss nicht mehr über das Vorabentscheidungsersuchen des BAG (Beschl. v. 27.10.2010 – 7 AZR 485/09 (A), AuA Urteilsticker vom 3.11.2010) entscheiden, ob § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG gegen europäisches Recht verstößt. Die Klägerin und das beklagte Land haben den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt (BAG, Beschl. v. 10.3.2011 – 7 AZR 485/09).
