Im Mai hat ein BAG-Urteil Wellen geschlagen, weil das von der Post verwendete Scan-Verfahren nicht mehr als Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schreibens angesehen werden kann. Es ist ein Klassiker und praktisch von höchster Relevanz. Wie kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wichtige Schreiben rechtssicher zustellen?
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