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Hier finden Sie das neueste Whitepaper der AuA zum Thema Payroll & Compensation.

Inhalte:
Brutto für netto
  • In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels suchen Arbeitgeber nach Möglichkeiten, sich als attraktiver Arbeitgeber im umkämpften Arbeits-/Bewerbermarkt zu positionieren und Mitarbeiter zu finden und binden (vgl. Stück/Wein, AuA 6/23, S.14ff. mit Checkliste). Die Arbeitskosten in Deutschland sind im internationalen Vergleich bzw. Wettbewerb hoch und belasten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen durch hohe Steuern sowie Sozialausgaben, sodass steuer-/sozialversicherungsrechtlich optimierter Entgeltgestaltung ein kostendämpfender Effekt zukommt und eine beidseitige Win-win-Situation schafft. Wie können steuerfreie Sachbezüge bis zzt. max. 50 Euro/Monat mittels einer Wertkarte/App nach §8 Abs.1 Satz 3, Abs.2 Satz 11 EStG eingeführt werden?
Entgelttransparenz
  • Bereits im Juni 2023 hat der Europäische Gesetzgeber mit dem Inkrafttreten der Entgelttransparenz-Richtlinie (RL [EU] 2023/970; nachfolgend auch „EntgTranspRL“) einen weiteren Schritt zur Behebung des Entgeltgefälles zwischen Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap) unternommen. Dieser Beitrag beleuchtet den Inhalt der Richtlinie und zieht einen Vergleich zur derzeit noch geltenden (deutschen) Rechtslage. Im Anschluss hieran werden die Auswirkungen auf Unternehmen aufgezeigt und praktische Handlungsempfehlungen gegeben. Zu Beginn jedoch soll zunächst der statistische Hintergrund des Gender-Pay-Gaps näher betrachtet werden.
Einmal Tarifvertrag, immer Tarifvertrag?
  • Viele Arbeitgeber in Deutschland sind tarifgebunden, sei es durch eine einmal eingegangene Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder durch die Bezugnahme auf einzelne Tarifvertragswerke mittels arbeitsvertraglicher Klauseln. Die Tarifbindung schafft einerseits transparente Arbeitsbedingungen und steigert die Attraktivität des Arbeitgebers auf dem Bewerbermarkt. Andererseits mangelt es durch sie auch an einer Flexibilität, Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen individuell zu gestalten. Was ist also zu tun, wenn sich der Arbeitgeber zum Teil nach jahrzehntelanger Unternehmenspraxis in den starren Regelungen eines Tarifvertragswerks wiederfindet, das nicht (mehr) zu ihm oder zu den Arbeitnehmern passt? Der nachfolgende Beitrag stellt dar, wie sich ein Verbandsaustritt bzw. -wechsel in der Praxis umsetzen lässt und mit welchen Fallstricken zu rechnen ist.
Überstunden in der Betriebsratsvergütung
  • Die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern war schon immer ein sensibles Thema im deutschen Arbeitsrecht. Doch seit dem „Volkswagen-Skandal“ und dem seit dem im Sommer in Kraft getretenen Gesetz zu diesem Thema hat es eine neue Brisanz gewonnen. Wie schnell Arbeitgeber sich in einer Zwickmühe befinden, wird deutlich, wenn man sich das Thema Überstunden von Betriebsratsmitgliedern ansieht.

 

Whitepaper Payroll & Compensation