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Halfpoint/stock.adobe.com

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Aufzeichnung

Update Arbeitnehmerüberlassung 2023

28.11.2023, 10:00 bis 28.11.2023, 11:00
Teilnahmegebühr

Das Live-Webinar kostet 69,00 Euro zzgl. USt.
Abonnenten erhalten 20 % Preisvorteil

Eine Stornierung der Bestellung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei in Ihrem Benutzerprofil möglich.

Teilnehmer können mit Ihrem Login die Aufzeichnung kostenfrei ansehen.
Nichtteilnehmer können die Aufzeichnung mit 35 % Rabatt vom Originalpreis erwerben.

Aktuelle Entscheidungen, Trends und Entwicklungen

Die Zeitarbeitsbranche ist nach ihrem Selbstverständnis dynamisch und flexibel. Dies gilt auch für den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen eine Arbeitnehmerüberlassung zu erfolgen hat. Der Gesetzgeber passt in steter Regelmäßigkeit die gesetzlichen, für die Arbeitnehmerüberlassung geltenden Bestimmungen an. Nicht zuletzt die Rechtsprechung sorgt bei deren Auslegung immer wieder für Überraschungen, auf die sowohl der Verleiher als auch der Entleiher reagieren müssen, um rechtskonform eine Arbeitnehmerüberlassung durchführen zu können. Zuletzt hat sich das BAG mit den (europarechtlichen) Anforderungen an die Abbedingung des Gleichstellungsgrundsatzes (sog. Gesamtschutzverfahren) und an die Verlängerung der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer befassen müssen. Die Tarifvertragsparteien haben sich zudem auf eine Anpassung der Branchenzuschlagstarifverträge verständigt, in denen u.a. nun auch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie vorgesehen ist.

SCHWERPUNKTE

Rechtsprechung zur Abbedingung des Gleichstellungsgrundsatzes durch Tarifvertrag

  • Bedeutung des "Gesamtschutzes" der Zeitarbeitnehmer als begrenzendes Kriterium
  • Vorgaben des EuGH vom 15.12.2022
  • Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben durch das Urteil des BAG vom 31.05.2023
  • Folgen für die Praxis

Rechtsprechung zur Verlängerung der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer

  • Vorgaben des EuGH zur Verlängerung der Überlassungshöchstdauer
  • Umsetzung durch die deutschen Arbeitsgerichte, insbesondere durch die Urteile des BAG vom 14.09.2022
  • Folgen für die Praxis

Anpassung der Branchenzuschlagstarifverträge

  • Darstellung der wesentlichen Änderungen
  • Folgen für die Praxis

In unserem Online-Seminar wird Rechtsanwalt Dr. Bissels die rechtlichen Zusammenhänge und Konsequenzen aus der aktuellen Rechtsprechung zu den zwei wichtigen gesetzlichen, die Arbeitnehmerüberlassung prägenden Grundsätzen, nämlich die Gleichstellung hinsichtlich des Entgelts (sog equal pay) und die gesetzliche Überlassungshöchstdauer, darstellen sowie praktische Tipps geben, wie Verleiher und Entleiher damit umgehen können bzw. sollen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die aktuelle Entscheidung des BAG vom 31.05.2023 zur Abbedingung des Gleichstellungsgrundsatzes. Zudem werden die wesentlichen Inhalte der neu abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträge, u.a. hinsichtlich der dort vereinbarten Inflationsausgleichsprämie, dargestellt.

Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.

 

Referenten

Dr. Alexander Bissels

Rechtsanwalt | Partner. Fachanwalt für Arbeitsrecht
CMS Hasche Sigle, Köln

Veranstalter

Arbeit und Arbeitsrecht

Am Friedrichshain 22
10407 Berlin

030 42151-238
simone.ritter@hussmedien.de