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Update Arbeitnehmerüberlassung 14.05.2024
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Aktuelle Entscheidungen, Trends und Entwicklungen
Die Zeitarbeitsbranche ist nach deren Selbstverständnis dynamisch und flexibel. Dies gilt (bedauerlicherweise) jedoch auch für den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen eine Arbeitnehmerüberlassung zu erfolgen hat. Der Gesetzgeber passt in steter Regelmäßigkeit die gesetzlichen, für die Arbeitnehmerüberlassung geltenden Bestimmungen an – und nicht zuletzt die Rechtsprechung sorgt bei deren Auslegung immer wieder für (oftmals auch unliebsame) Überraschungen, auf die sowohl der Verleiher als auch der Entleiher reagieren müssen, um rechtskonform Zeitarbeitnehmer überlassen bzw. einsetzen zu können.
SCHWERPUNKTE
Rechtsprechung zur Abbedingung des Gleichstellungsgrundsatzes durch Tarifvertrag
- Bedeutung des "Gesamtschutzes" der Zeitarbeitnehmer als begrenzendes Kriterium
- Vorgaben des EuGH vom 15.12.2022
- Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben durch das Urteil des BAG vom 31.05.2023
- Folgen für die Praxis
Rechtsprechung zur Verlängerung der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer
- Vorgaben des EuGH zur Verlängerung der Überlassungshöchstdauer
- Umsetzung durch die deutschen Arbeitsgerichte, insbesondere durch die Urteile des BAG vom 14.09.2022
- Folgen für die Praxis
Anpassung der Branchenzuschlagstarifverträge
- Darstellung der wesentlichen Änderungen
- Folgen für die Praxis
In unserem Online-Seminar wird Rechtsanwalt Dr. Bissels die rechtlichen Zusammenhänge und Konsequenzen aus der aktuellen Rechtsprechung zu den zwei wichtigen gesetzlichen, die Arbeitnehmerüberlassung prägenden Grundsätzen, nämlich die Gleichstellung hinsichtlich des Entgelts (sog equal pay) und die gesetzliche Überlassungshöchstdauer, darstellen sowie praktische Tipps geben, wie Verleiher und Entleiher damit umgehen können bzw. sollen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die aktuelle Entscheidung des BAG vom 31.05.2023 zur Abbedingung des Gleichstellungsgrundsatzes. Zudem werden die wesentlichen Inhalte der neu abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträge, u.a. hinsichtlich der dort vereinbarten Inflationsausgleichsprämie, dargestellt.
Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
Dr. Alexander Bissels
Rechtsanwalt | Partner. Fachanwalt für Arbeitsrecht
CMS Hasche Sigle Partnerschaft mbB, Köln
