Mitbestimmung bei Änderung von Übergangsgeld
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Mitbestimmung bei Änderung von Übergangsgeld
Problempunkt
Der Kläger war seit 1970 bei der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin beschäftigt. Nach seinem Anstellungsvertrag sollte er mit Vollendung des 60. Lebensjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden und bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs ein Übergangsgeld erhalten.
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