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Entscheidungen kommentiert

● Problempunkt

Die Klägerin ist eine führende Herstellerin von Füllmaschinen für Lebensmittel und Getränke sowie des dazu passenden

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● Problempunkt

Die Klägerin war bei dem Beklagten von 2017 bis zum 31.3.2020 als Zahnärztin angestellt. Im Dezember 2017 sprach der Beklagte für die zu

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● Problempunkt

Die Abgrenzung zwischen einer selbstständigen Tätigkeit und einer abhängigen Beschäftigung sorgt seit Jahren für Zündstoff im Arbeits-

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● Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten als Dozent in der Erwachsenenbildung beschäftigt. Er ist schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der

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● Problempunkt

Seit dem 1.7.2009 betreibt der Kläger eine Autowaschstraße im Namen und auf Rechnung der Beklagten. Grundlage war ein von den Parteien

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● Problempunkt

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages und Abberufung eines Vorstandsmitgliedes

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● Problempunkt

Ein Verwaltungsanstellter J war seit Januar 2008 bei der Stadt Iserlohn gegen ein monatliches Tarifentgelt von 3.700 Euro brutto

● Problempunkt

Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen des Bekleidungseinzelhandels, hatte in einer Filiale mit mehr als 200 Mitarbeitern Headsets

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● Problempunkt

Die Klägerin war bei der Beklagten vom 1.12.2012 bis 31.5.2022 beschäftigt. Ab dem 8.12.2018 bis zum 30.9.2019 war sie arbeitsunfähig

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● Problempunkt

Die Klägerin, eine Klinikärztin mit 30 Stunden pro Woche, wurde im Dienstplan regelmäßig von Montag bis Freitag je sechs Stunden von 7

● Problempunkt

Die Klägerin war bei der Beklagten als Pflegeassistentin beschäftigt. Sie kündigte ihr Arbeitsverhältnis durch ein auf den 4.5.2022

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● Problempunkt

Der nicht tarifgebundene Kläger war bei der Beklagten seit 2020 als Rettungssanitäter beschäftigt. Der Arbeitsvertrag nahm

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