Entscheidungen kommentiert
● Problempunkt
Der Kläger war über einen Zeitraum von zwei Jahren bei einer Konzerngesellschaft eines Automobilkonzerns als sog
● Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten Reederei als Development Director für das Ressort Schiffe beschäftigt. Neben einem
● Problempunkt
Die Parteien stritten über die finanzielle Abgeltung von 30 Urlaubstagen. Ab dem 25.11.2020 wurde der Arbeitnehmer mit
● Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2020 bei der Beklagten, die Haar- und Hautkosmetik produziert und vertreibt, mit monatlich 171
● Problemschwerpunkt
Matrixstrukturen sind einerseits durch eine betriebs- und unternehmensübergreifende Zusammenarbeit gekennzeichnet
● Problempunkt
Die Klägerin hatte zum 1.1.2013 mit der Beklagten einen Arbeitsvertrag über eine Beschäftigung als Call-Center-Agentin
●Problempunkt
Beim Arbeitgeber, einer Luftverkehrsgesellschaft, ist eine Personalvertretung Kabine (PV) gebildet, für deren Rechte die
●Problempunkt
Der Kläger war in der Produktion der Beklagten mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 35 Stunden im vollkontinuierlichen
●Problempunkt
Anfang 2023 entschied sich der Arbeitgeber zur Schaffung einer neuen Stelle im Vertriebsinnendienst. Hierauf sollte
●Sachverhalt
Im Streitjahr veranstaltete der Vorstand der Klägerin in eigenen Räumlichkeiten eine Weihnachtsfeier exklusiv nur für die
●Problempunkt
Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos gekündigt, nachdem er einen Teil der E-Mail- und
●Problempunkt
Der Kläger war Branddirektor im feuerwehrtechnischen Dienst der Stadt Mülheim an der Ruhr. Neben seiner Tätigkeit im
●Problempunkt
In dem Streitfall ging es um ein Bewerbungsverfahren für eine 18 Monate befristete Stelle im öffentlichen Dienst einer
●Problempunkt
Die Beteiligten streiten über einen Auskunftsanspruch des Betriebsrats. Der Betriebsrat eines Entsorgungsdienstleisters
●Problempunkt
Die Klägerin war bei dem beklagten Land als Angestellte im Verwaltungsdienst beschäftigt und kraft
●Problempunkt
Die Parteien streiten – zweitinstanzlich noch – über die Zahlung einer Abfindung. Der 1961 geborene Kläger war seit 1989
●Problempunkt
Der Kläger hatte im Media Markt ein Elektrohaushaltsgerät erworben. Das Unternehmen erstellte hierzu einen Kauf-und
●Problempunkt
Die Klägerin, die Bau- und Gartenmärkte im Bundesgebiet betreibt, wendet sich gegen eine Anordnung der Beklagten, die
●Problempunkt
Die Klägerin ist als Mitarbeiterin auf Abruf beschäftigt. Eine bestimmte Dauer der Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag
●Problempunkt
Ein akkreditierter parlamentarischer Assistent im EU-Parlament meldete Fälle von Mobbing und finanzielle
●Problempunkt
Die Parteien streiten über eine fristlose Kündigung. Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1.7.2018 als Rezeptionist
●Problempunkt
Der Arbeitsvertrag der Klägerin sah eine Kündigungsfrist von einem Vierteljahr zum Quartalsende vor. Der Arbeitgeber
●Problempunkt
Der Kläger hatte eine neunmonatige Ausbildung zum Schulbegleiter/Integrationsassistenten erfolgreich absolviert und war anschließend
● Problempunkt
Die Klägerin war bei der Schuldnerin als Flugkapitänin beschäftigt. Am 30.6.2020 stellte der Arbeitgeber den
● Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags in leitender Position tätig. Nach
●Problempunkt
Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt
Problempunkt
Der 1963 geborene Kläger ist seit dem 1.6.2021 als Hausmeister bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgänger als
Problempunkt
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Abgeltung von Urlaub aus den Jahren 2020 und 2021 in Anspruch. Die Beklagte hatte
Problempunkt
Der Kläger begehrt von dem beklagten Land eine Entschädigung nach dem AGG. Er war bei dem Beklagten nach langjähriger
Problempunkt
Der Kläger begehrt die Abgeltung restlichen Urlaubs. Er war bei der Beklagten bis zum 31.1.2021 beschäftigt. Ab März 2020