Entscheidungen kommentiert
● Problempunkt
Die Klägerin ist eine führende Herstellerin von Füllmaschinen für Lebensmittel und Getränke sowie des dazu passenden
● Problempunkt
Die Klägerin war bei dem Beklagten von 2017 bis zum 31.3.2020 als Zahnärztin angestellt. Im Dezember 2017 sprach der Beklagte für die zu
● Problempunkt
Die Abgrenzung zwischen einer selbstständigen Tätigkeit und einer abhängigen Beschäftigung sorgt seit Jahren für Zündstoff im Arbeits-
● Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten als Dozent in der Erwachsenenbildung beschäftigt. Er ist schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der
● Problempunkt
Seit dem 1.7.2009 betreibt der Kläger eine Autowaschstraße im Namen und auf Rechnung der Beklagten. Grundlage war ein von den Parteien
● Problempunkt
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages und Abberufung eines Vorstandsmitgliedes
● Problempunkt
Ein Verwaltungsanstellter J war seit Januar 2008 bei der Stadt Iserlohn gegen ein monatliches Tarifentgelt von 3.700 Euro brutto
● Problempunkt
Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen des Bekleidungseinzelhandels, hatte in einer Filiale mit mehr als 200 Mitarbeitern Headsets
● Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten vom 1.12.2012 bis 31.5.2022 beschäftigt. Ab dem 8.12.2018 bis zum 30.9.2019 war sie arbeitsunfähig
● Problempunkt
Die Klägerin, eine Klinikärztin mit 30 Stunden pro Woche, wurde im Dienstplan regelmäßig von Montag bis Freitag je sechs Stunden von 7
● Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten als Pflegeassistentin beschäftigt. Sie kündigte ihr Arbeitsverhältnis durch ein auf den 4.5.2022
● Problempunkt
Der nicht tarifgebundene Kläger war bei der Beklagten seit 2020 als Rettungssanitäter beschäftigt. Der Arbeitsvertrag nahm
