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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Abbau Zeitguthaben durch Freistellung und Arbeitsunfähigkeit
§ 362 Abs. 1 BGB
● Problempunkt
Der 1966 geborene Kläger war bei der Beklagten seit dem 1.10.1984 beschäftigt. Er hatte ein Langzeitkonto nach dem Tarifvertrag über Langzeitkonten der Elektroindustrie NRW. Am 20.6.2023 schlossen die Parteien einen Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 30.9.2023. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand im Langzeitkonto des Klägers ein Guthaben von 31 Tagen.
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