Zurechnung des Anwaltsverschuldens bei Fristversäumnis
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Zurechnung des Anwaltsverschuldens bei Fristversäumnis
Problempunkt
Die Parteien stritten über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage. Die Klägerin war seit dem 19.4.2006 bei der Beklagten beschäftigt. Diese kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 25.9.2007, das der Klägerin am 26.9.2007 zuging, zum 31.10.2007.
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