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Überstundenpauschalierungsabrede und AGB-Kontrolle

Bild: Stefan-Yang / stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Überstundenpauschalierungsabrede und AGB-Kontrolle

Problempunkt

Der Kläger war als Leiter des Hochregallagers bei der Beklagten beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag enthielt eine Klausel, wonach er eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden zu erbringen hatte (38 Normalarbeitsstunden und sieben Mehrarbeitsstunden). Für seine Tätigkeit erhielt er 3.000 Euro brutto.

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