Kein automatischer Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis
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Kein automatischer Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis
Problempunkt
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gem. § 109 Abs. 1 GewO Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Bei einem qualifizierten Zeugnis muss der Arbeitgeber auch Angaben zur Führung und Leistung des Mitarbeiters machen. Die Ausstellung guter oder sogar sehr guter Zeugnisse ist in der betrieblichen Praxis mittlerweile weit verbreitet.
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