Keine Diskriminierung bei Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung
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Keine Diskriminierung bei Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung
Problempunkt
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) stellt eine freiwillige zusätzliche Sozialleistung des Arbeitgebers dar. Die Rechtsprechung gewährt ihm daher einen weiten Gestaltungs- und Ermessensspielraum.
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