Schenkungsanfechtung bei Entgeltzahlung an freigestellte Ehefrau
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Schenkungsanfechtung bei Entgeltzahlung an freigestellte Ehefrau
Problempunkt
Zwischen dem Schuldner, über dessen Vermögen am 9.10.2009 Insolvenzantrag gestellt wurde, und der Beklagten – seiner Ehefrau – bestand im Zeitraum vom 1.9.2003 bis zum 30.10.2009 ein Arbeitsverhältnis. Hieraus erzielte die Beklagte ein Gehalt von 1.100,00 Euro (brutto) monatlich, woraus sich ein Nettobetrag von 631,83 Euro ergab.
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