Direkt zum Inhalt

Betriebsbedingte Kündigung trotz Kündigungsverzichts

Betriebsbedingte Kündigung trotz Kündigungsverzichts

Der Ausspruch von außerordentlichen betriebsbedingten Kündigungen nach einem vorangegangenen Verzicht der Mitarbeiter auf Weihnachtsgeld ist dann unwirksam, wenn als Gegenleistung für den Verzicht von ordentlichen betriebsbedingten Kündigungen abgesehen werden sollte (LAG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2011 – 12 Sa 926/11 u. a., r.k.).

 

Ein Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft schloss mit den Klägern eine Dienstvereinbarung, in der es sich verpflichtete, auf ordentliche Kündigungen bis zum 31.12.2011 zu verzichten. Die Beschäftigten verzichteten im Gegenzug auf die Zahlung von Weihnachtsgeld. Die Beklagte trug vor, sie habe 121 Arbeitnehmern bereits im Januar 2011 aufgrund einer unerwartet hohen Tarifsteigerung außerordentlich betriebsbedingt kündigen müssen, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Der Ausspruch der Kündigungen erfolgte nach Abschluss einer Auswahlrichtlinie und eines Sozialplans mit der Mitarbeitervertretung.

 

Das LAG gab den Klagen von betroffenen Mitarbeitern statt. Die Rechte der Arbeitnehmer aus der Dienstvereinbarung waren als Gesamtzusage weiter wirksam und der Abschluss der nachfolgenden Auswahlrichtlinie und des Sozialplans haben diese nicht aufgehoben. Einen Wegfall der Geschäftsgrundlage konnte das Gericht nicht erkennen.

Die Voraussetzungen für betriebsbedingte außerordentliche Kündigungen hatte das Krankenhaus zudem nicht ausreichend vorgetragen. So hatte es den Kündigungsverzicht bereits in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten vereinbart. Auch die Behauptung, die Bank des Bistums sei nur bei Kündigungsausspruch bereit gewesen, Kreditlinien zu erfüllen, reichte dem Gericht nicht. Die Revision ließ es nicht zu.

Redaktion (allg.)