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TV-L: Abgeltung von Mehrurlaub bei krankheitsbedingtem Ausscheiden

TV-L: Abgeltung von Mehrurlaub bei krankheitsbedingtem Ausscheiden

Die Urlaubsregelung im TV-L knüpft den Anspruch auf Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs nicht daran, dass der Beschäftigte zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsfähig ist oder seine Arbeitsfähigkeit während des tariflichen Übertragungszeitraums wiedererlangt (BAG, Urt. v. 22.5.2012 - 9 AZR 618/10).

Auf das Arbeitsverhältnis des Klägers fand der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung. Als das Arbeitsverhältnis endete, war der Kläger arbeitsunfähig. Er erlangte seine Arbeitsfähigkeit auch während des tariflichen Übertragungszeitraums nicht wieder. 

Seine Klage auf Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs war teilweise vor dem BAG erfolgreich. Das Gericht stellte fest, dass die Abgeltung des tariflichen Urlaubs nach TV-L nicht erfordert, dass der Mitarbeiter im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsfähig ist oder seine Arbeitsfähigkeit während des tariflichen Übertragungszeitraums wiedererlangt.

 

Redaktion (allg.)