Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsbranche
Ab dem 1.8.2012 soll es eine neue Lohnuntergrenze für Arbeitnehmer in der Aus- und Weiterbildung geben. Das Bundeskabinett hat einer Verordnung der Bundesarbeitsministerin von der Leyen zugestimmt.
Das Bundeskabinett billigte am 4.7.2012 die „Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen“. Mit dem Erlass der Verordnung wird erstmals ein Mindestlohn für die Branchen der Aus- und Weiterbildung nach dem SGB II und SGB III eingeführt. Damit hat nun die zwölfte Branche einen tariflich vereinbarten Mindestlohn.
Die rund 30.000 Mitarbeiter in der Aus- und Weiterbildung können zukünftig mit einem Mindeststundenlohn von 12,60 Euro in Westdeutschland und Berlin sowie von 11,25 Euro in Ostdeutschland rechnen.
Ursula von der Leyen kommentierte: "Ich begrüße, dass jetzt auch die rund 30.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Aus- und Weiterbildung durch einen verbindlichen Mindestlohn geschützt werden sollen. Die Menschen profitieren von einer klaren Grenze, die Lohndumping verlässlich verhindert, und die Arbeitgeber der Branche haben den Vorteil, dass im Wettbewerb die Qualität der Angebote wieder in den Vordergrund rückt, nicht der niedrigste Lohn."
