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© norbert weiß/
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Drahtesel statt Dienstwagen

Es könnte ein neuer Trend werden: Dienstfahrrad statt Dienstwagen. Attraktiv macht das Ganze ein neuer Steuererlass der Landesfinanzminister (3-S-233.4/187). Danach werden Dienstfahrräder rückwirkend ab 2012 steuerlich genauso behandelt wie Dienstautos.

Die Vorteile eines Dienstrads liegen auf der Hand: Bei kurzen Geschäftswegen ist es oft das schnellste Verkehrsmittel, keine Staus, keine Parkplatzsuche. Auch bei den Betriebsparkplätzen lässt sich sparen. Zudem hält Radfahren fit und ist gut fürs Klima.

Außerdem ist der private Nutzen für die Mitarbeiter nicht zu vernachlässigen. „Ob das Dienstfahrrad tatsächlich auch für Fahrten zum Kunden genutzt wird, spielt für die Finanzbehörden eine untergeordnete Rolle“, sagt Steuerberater Dr. Lutz Engelsing von der DHPG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. „Die Angestellten dürfen das Zweirad weitestgehend für private Zwecke nutzen.“

Dabei gilt – ebenso wie beim Dienstwagen –, dass 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Die gefahrenen Kilometer zur Arbeit sind dagegen, anders als beim Dienstfahrzeug, steuerfrei. Die Freigrenze für Sachbezüge von monatlich 44 Euro darf aber nicht in Anspruch genommen werden.

Neben Kauf ist auch das Leasing von Fahrrädern denkbar. Hier warnt Engelsing allerdings: „Die Steuervorteile kompensieren den betriebsinternen Verwaltungsaufwand erst ab einem Anschaffungspreis von rund 1.500 Euro.“ Daher kommen letztendlich nur hochwertige Modelle infrage. Wenn das Unternehmen jedoch alle Steuervorteile ausschöpft, können die Arbeitnehmer erstklassige Bikes bis zu 40 % unter dem Marktpreis erwerben. Für Arbeitgeber ist das Leasing von Dienstfahrrädern steuerneutral.
 

Redaktion (allg.)