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master1305/stock.adobe.com

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Seminar

Update Arbeitnehmerüberlassung

06.05.2026, 10:00 bis 06.05.2026, 11:00
Teilnahmegebühr

Preis: 69,00 Euro zzgl. USt.

Abonnenten erhalten 20 % Preisvorteil

Eine Stornierung der Bestellung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei in Ihrem Benutzerprofil möglich.

Aktuelle Entscheidungen, Trends und Entwicklungen

 

Die Zeitarbeit ist nach deren Selbstverständnis dynamisch und flexibel. Dies gilt (bedauerlicherweise) auch für den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen eine Arbeitnehmerüberlassung zu erfolgen hat. Der Gesetzgeber passt in steter Regelmäßigkeit die gesetzlichen, für die Zeitarbeit geltenden Bestimmungen des AÜG an. 

Insbesondere die Rechtsprechung sorgt bei deren Auslegung immer wieder für Überraschungen, auf die sowohl der Verleiher als auch der Entleiher reagieren müssen, um rechtskonform eine Arbeitnehmerüberlassung durchführen zu können – zuletzt u.a. mit Blick auf:

  • die Anforderungen, die bei einer gesetzlich privilegierten Konzernüberlassung (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG) zu beachten sind,
  • die Auswirkungen eines Betriebsübergangs beim Entleiher auf die Bestimmung der Überlassungshöchstdauer,
  • die Zulässigkeit des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern während eines Arbeitskampfes beim Entleiher als sog. „Streikbrecher“ sowie
  • der Gründung von Vorratsgesellschaften, die bereits mit einer Erlaubnis nach § 1 AÜG ausgestattet sind.

In der jüngeren Vergangenheit hat zudem die Bundesagentur für Arbeit (wiederholt) deren „Fachliche Weisungen AÜG“ mehrfach angepasst (zuletzt mit Wirkung zum 01.10.2025) – mit für die Praxis durchaus erheblichen Auswirkungen, u.a. hinsichtlich einer Erlaubnispflicht nach § 1 AÜG bei einer ausschließlich virtuellen Eingliederung eines Mitarbeiters im Ausland (relevant für sog. Employer of Record-Modelle).
Darüber hinaus sind die in der Zeitarbeit bislang geltenden Tarifverträge BAP/DGB und iGZ/DGB mit Wirkung zum 01.01.2026 zu einem einheitlichen Tarifwerk GVP/DGB zusammengeführt worden – mit nicht unerheblichen Änderungen für die Tarifanwender.

In unserem Online-Seminar gibt Ihnen Dr. Alexander Bissels einen Überblick über aktuelle Entscheidungen, Trends und Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Einsatz von Fremdpersonal. Er informiert Sie über die Folgen für die Praxis und wird Ihnen praktische Tipps geben, wie Sie mit den jüngeren Entwicklungen umgehen können bzw. sollen.

Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.

Referenten

Dr. Alexander Bissels

Rechtsanwalt | Partner. Fachanwalt für Arbeitsrecht
CMS Hasche Sigle, Köln

Veranstalter

Arbeit und Arbeitsrecht

Am Friedrichshain 22
10407 Berlin

030 42151-238
simone.ritter@hussmedien.de