Literaturtipp: Arbeitsrecht

Von Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen und Vizepräsident des LAG Köln Dr. Heinz-Jürgen Kalb (Hrsg.), Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, 3. Auflage 2008, 3.355 Seiten, Preis: 149 Euro

 

Im Abstand von zwei Jahren liegt die nunmehr 3. Auflage der Gesamtkommentierung des zersplitterten deutschen Arbeitsrechts vor. Das Werk hat sich inzwischen fest etabliert, wie seine häufige Zitierung belegt – mit Recht.

Die Neuauflage war geboten: Zu rege betätigten sich Gesetzgebung und Rechtsprechung. Im Bereich der Gesetzgebung wurden neu aufgenommen: das Gesetz zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG), das Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer europäischen Gesellschaft (SEBG) sowie die beiden aktuellen Dauerbrenner, das AGG und der arbeitsrechtliche Teil des Bundesdatenschutzgesetzes, welches durch die jüngsten Skandale („Lidl“) eine Renaissance erfährt. Im Bereich der Rechtsprechung waren zahlreiche Judikate zur AGB-Kontrolle und zum Streikrecht, z.B. Tarifsozialplan (Einl. TVG Rdnr. 35) und Sympathiestreik (Art. 9 GG Rdnr. 270) zu berücksichtigen, um nur einige „Highlights“ herauszugreifen.

Der Verlag konnte die ausgewogene Mischung von 39 namhaften Experten aus Wissenschaft, Richterschaft und Anwaltschaft beibehalten. Inhaltlich werden alle arbeitsrechtlichen Regelungen in alphabetischer Reihenfolge kommentiert, mit denen sich der Praktiker täglich oder auch nur gelegentlich auseinander zu setzen hat, wobei sich die Gewichtung konsequent an der praktischen Bedeutung orientiert. Wichtigen Schnittstellen zum Sozial-, Steuer-, Gesellschaftsund Europarecht wird hinlänglich Rechnung getragen.

Das Werk zeichnet ein ideales Maß zwischen wissenschaftlichem Tiefgang und Dogmatik, die für das Verständnis unerlässlich sind, einerseits und praktischen Erfordernissen andererseits aus. Der Kommentar lässt den Anwender auch bei schwierigen Rechtsfragen nicht im Stich, zeigt unterschiedliche Ansichten auf, bezieht eine eigene Stellung und gibt praktische Hinweise zum Vorgehen. Als sehr hilfreich erweisen sich die Ausführungen zu den oft entscheidenden Fragen der Darlegungs- und Beweislast und zur prozessualen Durchsetzung eines Anspruchs, z.B. dem Wiedereinstellungsanspruch (§ 1 KSchG Rdnr. 86 f.) oder dem Teilzeitanspruch (§ 8 TzBfG Rdnr. 57 f.).

Die Benutzerorientierung ist vorbildlich. Alphabetische Übersichten (z.B. der Kündigungsgründe; AGB-Klauseln – Anhang §§ 305 – 310 BGB), grafische Übersichten und Checklisten verschaffen einen raschen Überblick selbst über komplexe rechtliche Strukturen, z.B. im Bereich der arbeitszeitrechtlichen Regel-Ausnahmebestimmungen (§ 7 ArbZG Rdnr. 2) oder bei der Änderungskündigung (§ 2 KSchG Rdnr. 34). Praxistipps und Formulierungsvorschläge helfen, teure Fehler zu vermeiden. Das übersichtliche Layout – verwirklicht durch Absätze, Fettdruck der Schlüsselworte und spärliche Verwendung von Abkürzungen – erleichtert die Arbeit. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis verschafft einen raschen Einstieg. Alle Urteile werden mit Datum und Aktenzeichen zitiert, so dass sie gut recherchiert werden können.

 

Fazit: Die 3. Auflage ist up to date und zur Anschaffung uneingeschränkt zu empfehlen. Mehr braucht der im Arbeitsrecht tätige Praktiker kaum – das Werk ersetzt eine arbeitsrechtliche Bibliothek. Ihm gebührt die Pole-Position auf den Schreibtischen der Personalabteilungen, Verbände, Anwälte und Gerichte.

 

RA Volker Stück,

Leiter Personal ABB AG, Werk Hanau

Wann hat der Betriebsrat ein Informations-, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrecht? Wie sieht der richtige Umgang mit Einigungsstellen und arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Beteiligung von Betriebsräten aus? Jetzt anmelden zur HR-Zertifizierung!

Printer Friendly, PDF & Email

Der erstmals in hybrider Form veranstaltete Kongress Arbeitsrecht ist im 18. Jahrgang am 7. und 8. Februar erfolgreich über die (Live- und Digital-

Nachhaltigkeit spielt auch im Arbeitsrecht eine immer wichtigere Rolle. Daher setzen sich Kathrin Brügger und André Kock im Titelthema diesmal mit ESG

Die Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ist wieder in Kraft getreten. Der Gemeinsame

Mit der Schuldrechtsmodernisierung fand die AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) auch im Arbeitsrecht ab 2002 Anwendung. Was folgte, war ein

Trotz To-do-Listen und Tatendrang sind am Ende des Tages nicht immer alle Aufgaben erledigt. Eine Studie der Online-Kollaborationsplattform Miro zeigt

Manche halten ihn für sinnvoll und notwendig, andere für stigmatisierend oder gar unfair: Das Thema Menstruationsurlaub ist stark umstritten – nicht