Literaturtipp: Arbeitsrecht für Führungskräfte in ausgewählten Rechtsordnungen

Von Prof. Dr. Dres. h.c. Manfred Weiss, Prof. Dr. Achim Seifert, RA Gerhard Kronisch, Prof. Dr. Joachim Gschwinder und William Bromwich (Hrsg.), Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2010, 314 Seiten, Preis: 59 Euro

Das Arbeitsrecht für Führungskrafte ist verzwickt: Auf der einen Seite üben sie täglich geschäftsleitende Aufgaben im Rahmen der festgelegten Unternehmenspolitik aus. Auf der anderen Seite sehen viele Rechtssysteme Führungskräfte als Arbeitnehmer an und integrieren sie in das Arbeitnehmerrecht mit seinen sozialen Schutzvorschriften. In Deutschland wurde z. B. ein spezielles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer mit Führungsverantwortung geschaffen, um der Doppelfunktion gerecht zu werden. Gerade bei Entsendungen von Führungskräften ins Ausland oder vor Entscheidungen über den Kauf von ausländischen Unternehmen ist entscheidend, wie die verschiedenen Rechtssysteme ausgestaltet sind.

 

Dieses Handbuch in englischer Sprache gibt entscheidende Hinweise zur arbeitsrechtlichen Stellung von Führungskräften in Belgien, Brasilien, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Spanien und den USA. Behandelt werden jeweils Individualarbeitsrecht (Anbahnung des Anstellungsverhältnisses, Gehalt, Arbeitszeit, Haftung, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Wettbewerbsbeschränkungen), kollektives Arbeitsrecht (Tarifrecht, Arbeitskampf, Arbeitnehmermitbestimmung), soziale Schutzvorschriften (Rentenmodelle, Gesundheitsvorsorge, Krankengeld, Arbeitslosenversicherung) und die Arbeitsgerichtsbarkeit. Chancen und Risiken der jeweiligen Rechtslage für Führungskräfte wie Unternehmen werden so transparent.

 

Fazit: Von diesem Praxishandbuch profitieren Juristen in international agierenden Unternehmen und in Anwaltskanzleien, die Arbeitsverträge für Führungskräfte fertigen, Juristen in Verbänden und Interessenvertretungen, die Führungskräfte beraten und vertreten sowie die Führungskräfte selbst.

 

Die Red.

Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

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