Literaturtipp: Arbeitsrecht Kommentar

Von Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen und Dr. Heinz-Jürgen Kalb (Hrsg.), Verlag Dr. Otto Schmidt, 6. neu bearbeitete Auflage, Köln 2014, 3.385 Seiten, gebunden, Preis: 159 Euro Zu bestellen unter: bestellung@huss-shop.de, Tel.: 030 421 51-325, Fax: 030 421 51-232

Nach wie vor ist die Literatur der Gesetzgebung voraus, die es nicht fertig bringt, ein Arbeitsvertragsgesetz „aus einem Guss“ auf den Weg zu bringen, obwohl es entsprechende Vorlagen (z. B. Henssler/Preis) gibt. Neudeutsch kann dies als hartnäckige „Low Performance“ des Gesetzgebers bezeichnet werden. Der „HWK“ ist wesentlich weiter: Bereits in der sechsten Auflage erfolgt eine hochwertige Gesamtkommentierung des zersplitterten deutschen Arbeitsrechts. Sechs Auflagen in zehn Jahren und häufige Zitierung sind untrügliche Qualitätsindikatoren und belegen die Etablierung in der arbeitsrechtlichen Wissenschaft und Praxis. Die Neuauflage im Turnus von zwei Jahren berücksichtigt die Rechtslage bis 1.1.2014: Mediationsgesetz, Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, Seearbeitsgesetz sowie das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts. An aktueller Rechtsprechung seien auszugsweise erwähnt: neue Rechtsprechung zur Leiharbeit (z. B. Schwellenwerte: § 9 BetrVG Rdnr. 4; Durchsetzung von Equal-Pay-Ansprüchen, Rechtsfolgen nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung: § 1 AÜG Rdnr. 35a; § 99 BetrVG Rdnr. 66) sowie deren Abgrenzung zu Dienst-/Werkvertrag (§ 1 AÜG Rdnr. 19), Befristungsrecht (Kettenbefristung: § 14 TzBfG Rdnr. 89 und Vorbeschäftigung: § 14 TzBfG Rdnr. 109 f.), Kündigung wegen Facebook-Beleidigung (§ 626 BGB Rdnr. 244), BR-Beteiligung bei Massenentlassungen (§ 17 KSchG Rdnr. 42), Streikrecht bei kirchlichen Einrichtungen (Art. 9 GG Rdnr. 259), dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge beim Betriebsübergang (§ 613a BGB Rdnr. 280) und Urlaubsrecht (Verfall: § 7 BUrlG Rdnr. 74 a f.), Quotierung bei Wechsel Voll- in Teilzeit (§ 3 BUrlG Rdnr. 35). Die Herausgeber konnten die ausgewogene Mischung von 40 namhaften Experten aus Arbeitsrechtswissenschaft, Richterschaft und Anwaltschaft beibehalten. Inhaltlich werden alle rund 40 arbeitsrechtlichen Regelungen in alphabetischer Reihenfolge kommentiert (vom Gesetz über Ausgleich Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung bis Wertpapiererwerbs-/ÜbernahmeG), mit denen sich der Praktiker täglich oder auch nur gelegentlich auseinanderzusetzen hat. Die Gewichtung orientiert
sich konsequent an der praktischen Bedeutung. Wichtigen Schnittstellen zum Sozial-, Steuer-, Gesellschafts- und Europarecht wird hinlänglich Rechnung getragen. Den Kommentar zeichnet ein ideales Maß zwischen wissenschaftlichem Tiefgang und Dogmatik, die für das Verständnis unerlässlich sind, einerseits und praktischen Erfordernissen andererseits aus. Er lässt den Anwender auch bei schwierigen Rechtsfragen nicht im Stich, zeigt unterschiedliche Ansichten auf, bezieht eine eigene Stellungnahme und gibt praktische Hinweise zum Vorgehen. Als sehr hilfreich erweisen sich die Ausführungen zu den oft streitentscheidenden Fragen der Darlegungs- und Beweislast (bspw. Low Performer: § 1 KSchG Rdnr. 239; Scheinwerkvertrag: § 1 AÜG Rdnr. 20a) und zur prozessualen Durchsetzung eines Anspruchs, z. B. dem Wiedereinstellungsanspruch (§ 1 KSchG Rdnr. 86 f.) oder dem Teilzeitanspruch (§ 8 TzBfG Rdnr. 56 f.). Die Benutzerorientierung ist vorbildlich. Alphabetische Übersichten (z. B. der Kündigungsgründe; AGB-Klauseln: Anhang §§ 305–310 BGB; Arbeitszeit: § 2 ArbZG Rdnr. 14), grafische Übersichten und Checklisten verschaffen einen raschen Überblick selbst über komplexe rechtliche Strukturen, bspw. im Bereich der arbeitszeitrechtlichen Regel-Ausnahmebestimmungen (§ 7 ArbZG Rdnr. 2) oder der Änderungskündigung (§ 2 KSchG Rdnr. 34). Beispiele, Praxistipps und Formulierungsvorschläge helfen, teure Fehler zu vermeiden (z. B. Zuvorbeschäftigung: § 14 TzBfG Rdnr. 112). Das übersichtliche Layout, verwirklicht durch Absätze, Fettdruck der Schlüsselworte und spärliche Verwendung von Abkürzungen, erleichtert die Arbeit. Ein Stichwortverzeichnis verschafft einen raschen Einstieg. Alle Urteile werden in Fußnoten mit Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitiert, so dass man sie gut recherchieren kann und der Lesefluss im Text nicht gestört wird.

Fazit: Die sechste Auflage des „HWK“ ist up to date und zur Anschaffung uneingeschränkt zu empfehlen – einer für alles und für alle im Arbeitsrecht Tätigen. Dem Kommentar gebührt die Pole-Position auf den Schreibtischen der Personalabteilungen, Belegschaftsvertretungen, Verbände, Anwälte und Gerichte.

RA Volker Stück, Leiter Personal und Compliance-Beauftragter Hochspannungsprodukte, ABB AG, Hanau

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Nach wie vor ist die Literatur der Gesetzgebung voraus, die es weder in Groko 2018 noch Ampelkoalition 2021 fertigbringt, ein Arbeitsvertragsgesetz

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Nach wie vor ist die Literatur der Gesetzgebung voraus, die es einfach nicht fertigbringt, ein Arbeitsvertragsgesetz „aus einem Guss“ auf den Weg zu

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