Literaturtipp: Arbeitsstrafrecht

Von Prof. Dr. Björn Gercke, Dr. Oliver Kraft und Dr. Marcus Richter, 2. Neu bearbeitete Auflage, C.F. Müller, Heidelberg 2015, 482 Seiten, gebunden, Preis: 69,99 Euro

Das Arbeitsstrafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das Delikte zum Gegenstand hat, die einen normenspezifischen Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweisen. Die entsprechenden Tatbestände werden im StGB sowie in arbeits-, sozial-, verwaltungs- und steuerrechtlichen Vorschriften ausgestaltet. Die Wechselwirkung von strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Normen erfordert ein komplexes Herangehen.

Einführend erläutern die Autoren daher den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerbegriff sowie die Haftung von Unternehmen und Unternehmensverantwortlichen. Die Materie hat durch die zunehmende Schaffung neuer Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände sowie die Verschärfung der Sanktionspraxis an Bedeutung gewonnen. Dies wird bei der umfassenden Darstellung des materiellen Arbeitsstrafrechts besonders deutlich. Das Buch beinhaltet eine ausführliche Erläuterung folgender Delikte bzw. Deliktgruppen:

  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Tatbestände im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung,
  • (sonstige) Tatbestände im Zusammenhang mit dem sozialen Arbeits- bzw. Arbeitnehmerschutz,
  • Tatbestände im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz,
  • Tatbestände zum Schutz der Betriebsverfassungsorgane,
  • Tatbestände im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerdatenschutz.


Die Autoren erörtern außerdem die straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen sowie die zivil- und arbeitsvertraglichen Sanktionen. Das abschließende Kapitel widmet sich der Vertretung von Arbeitgebern in (Arbeits-)Strafverfahren. Ziel muss es sein, strafrechtliche Risiken zu vermeiden bzw. systematisch zu reduzieren. Der präventiven Beratung der Arbeitgeber kommt daher besondere Bedeutung zu. Hierzu wird auf die Einführung eines Compliance-Systems verwiesen (S. 416 ff). Auch die Reaktion auf Straftaten kommt nicht zu kurz. Außer den – regelmäßig kaum in Betracht kommenden – Fällen der Anzeigepflichten gem. § 138 StGB kann sich eine Pflicht zur Erstattung einer Strafanzeige u. U. aus einer Verpflichtung ergeben, die Vermögensinteressen des Arbeitgebers zu wahren (S. 441).

Aufgezeigt werden auch die Vor- und Nachteile einer Strafanzeige. Beratung, Verteidigung und Sanktionen können in Arbeitsstrafsachen „zu hohen, teilweise exorbitanten Kosten führen, die von den individuell Beschuldigten oft kaum aufgebracht werden können“ (S. 454). Es wird daher die Übernahme der Kosten des Rechtsschutzes bei Bußgeld- oder Strafverfahren und die Übernahme von Geldsanktionen behandelt. Hierzu wird darauf verwiesen, dass eine im Voraus erteilte Zusicherung zur Übernahme verhängter Geldsanktionen nach § 138 BGB nichtig ist, da dies dem Präventivzweck von Straf- und Bußgeldvorschriften widerspricht (S. 464). Nachträgliche Erstattungszusagen seien jedoch grundsätzlich zulässig.

Fazit: Das Arbeitsstrafrecht ist, da es in unterschiedlichen Normenkomplexen ausgestaltet wird, recht unübersichtlich. Der vorliegende Band bietet einen fundierten Überblick über diese Materie und eine wertvolle Orientierungshilfe für die betriebliche Praxis. Durch die Umsetzung der entsprechenden Hinweise kann man einen wirksamen Beitrag zur Prävention und Reaktion auf Straf- und Ordnungswidrigkeiten leisten. Aufgrund dessen ist diese Schrift für die Rechtsarbeit in Betrieben sehr zu empfehlen.

RA und FA für Arbeitsrecht, Dr. Richard Schüler, Naumburg

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