Literaturtipp: Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis

Von Dr. Günter Huber und Waltraud Müller, 12. Auflage, Rudolf Haufe Verlag, Planegg, 2009, 266 Seiten, mit CD-ROM, Preis: 24,90 Euro

Das Zeugnis ist regelmäßig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Verfahren, weil sich so mancher Beschäftigte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzgl. Leistung und/oder Verhalten zu schlecht beurteilt und damit in seinem beruflichen Fortkommen gefährdet sieht. Besonders ärgerlich für beide Seiten wird es, wenn die Formulierungen des Arbeitgebers aus Unkenntnis nicht rechtssicher vorgenommen wurden. Unternehmen sind daher gut beraten, sich rechtzeitig mit den rechtlichen Anforderungen an ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zu beschäftigen.

Qualifizierte Hilfe bietet hier das Buch von Huber und Müller. Neben den rechtlichen Grundlagen beinhaltet das Werk eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung. Häufige Fehlerquellen werden ebenso aufgezeigt wie der richtige Zeugnisaufbau. Darüber hinaus enthält der Ratgeber über 100 Musterzeugnisse zu vielen gängigen Berufsbildern. Ebenfalls finden sich Differenzierungen zu Angestellten, Führungskräften, gewerblichen Arbeitnehmern, Auszubildenden, Trainees und Praktikanten. Sollte die benötigte Berufsgruppe im Buch unberücksichtigt geblieben sein, so hilft das übersichtliche neutrale Zeugnisformular weiter, das alle erforderlichen Angaben in Form von Textbausteinen enthält, die je nach Bedarf zusammengestellt werden können.

Das Werk wird durch eine CD-ROM ergänzt, die ebenso wie das Buch Rechtsprechungsübersicht, Textbausteine und die Musterzeugnisse enthält. Der Arbeitgeber kann das gewünschte Zeugnis in die eigene Textverarbeitung übernehmen und individuell anpassen. Zeitaufwendiges Abtippen entfällt.

 

Ohne Einschränkungen bietet dieser Klassiker – und das zu einem wirklich angemessenen Preis – dem „Anfänger“ einen schnellen Einstieg in das Zeugnisrecht sowie eine praktische Hilfe bei der Erstellung rechtssicherer Arbeitszeugnisse. „Fortgeschrittene“ profitieren von der Möglichkeit, das benötigte Musterzeugnis als Rahmen für eigene Kreationen schnell in die eigene Textverarbeitung übernehmen zu können.

 

Kerstin Weingarten,

Human Resource Managerin, Kamen

Die Anforderungen an Sie als Personaler und Personalerin werden zunehmend anspruchsvoller. Damit Sie Ihr Know-How in der täglichen Arbeit erfolgreich einsetzen können, vermittelt Ihnen unser Online-Kurs innerhalb von 3 Monaten eine umfassende Ausbildung.

Printer Friendly, PDF & Email
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Weder § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO noch § 241 Abs. 2 BGB verpflichten den Arbeitgeber dazu, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu erteilen

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten beschäftigt. Gegen die arbeitgeberseitig ausgesprochene Kündigung hatte der Kläger

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten auf Grundlage eines mit Ablauf zum 31.1.2019 befristeten Arbeitsvertrags als

Mit der Schuldrechtsmodernisierung fand die AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) auch im Arbeitsrecht ab 2002 Anwendung. Was folgte, war ein

Über die Arbeitszeiterfassung wurde zuletzt im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil diskutiert. Zwar wurden

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Zunächst gilt es jedoch, die allgemeinen Grundsätze anlässlich der Vergütung von