Literaturtipp: Die fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung (§ 627 BGB)

Von Dr. Christopher Fischer, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2015, 220 Seiten, Preis: 29 Euro

Das Buch ist der dritte Band der Reihe „Theorie und Praxis des Arbeitsrechts“, herausgegeben von der Stiftung „Theorie und Praxis des Arbeitsrechts (Wolfgang-Hromadka-Stiftung)“. Dienstverträge höherer Art können nach § 627 BGB grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Welche Dienste zur Kategorie „Dienste höherer Art“ gehören, ist ebenso umstritten wie die Auslegung der Rückausnahme des § 627 BGB, dass es sich nicht um ein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen handeln darf.
Fischer zeigt auf, dass ein zentrales Motiv des freien Kündigungsrechts die besondere Vertrauensstellung des Dienstnehmers ist und leitet hieraus ab, dass das Tatbestandsmerkmal „Dienste höherer Art“ verzichtbar ist. Die Rückausnahme des § 627 BGB trägt den Planungsinteressen des Dienstnehmers Rechnung. Der Autor lehnt folglich die einschränkende Rechtsprechung des BGH bei Verträgen mit Unternehmen ab. Abschließend befasst er sich mit den vergütungsrechtlichen Folgen der Kündigung (§ 628 BGB) und setzt sich insbesondere mit der Frage auseinander, ob bei den § 627 BGB unterfallenden Dienstverträge ein Minderungsrecht anzuerkennen ist.

Fazit: Die Dissertation beleuchtet ein wichtiges Thema und nimmt klar Stellung zu den verschiedenen Aspekten der fristlosen Kündigung bei Vertrauensstellung.

In dieser Broschüre sind alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt.
Als Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!

Printer Friendly, PDF & Email

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber

Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an

Einen vom LAG Köln (Urt. v. 18.01.2022 - 4 Sa 329/21) entschiedenen Fall haben wir zum Anlass genommen, über Pflichtverletzungen durch Arbeitnehmer

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die arbeitgeberseitige außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung eines Fahrradkuriers eines

Dienstwagen: Fristlose Kündigung nach Privatnutzung einer Tankkarte Einen vom LAG Köln (Urt. v. 18.01.2022 - 4 Sa 329/21) entschiedenen Fall haben wir zum...
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers am 18.9.2017 fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 30.11.2017