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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Zuständigkeit des VG für Auslegung von Dienstvereinbarungen

Zwischen der Charité und ihrem Personalrat war streitig, ob eine Dienstvereinbarung zur Delegation von Tätigkeiten der Beschäftigung von Mitarbeitern anderer Unternehmen im Servicebereich entgegensteht. Bereits 2006 hatte die Klinik mit einem solchen Unternehmen einen Leistungsvertrag geschlossen.

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