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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
§§ 615, 611a Abs. 2, 242 BGB
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten als Senior Consultant gegen eine Vergütung von monatlich 6.440 Euro brutto tätig. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 29.3.2023 ordentlich zum 30.6.2023. Sie stellte den Kläger unter Einbringung von Resturlaub unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung frei.
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