Datenschutzrechtliche Unzulässigkeit von GPS an Firmenfahrzeugen
l Problempunkt
Die Beteiligten streiten um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes eines Ortungssystems. Die Klägerin betreibt ein Gebäudereinigungsunternehmen. Sie hatte 18 ihrer Firmenfahrzeuge, die Objektbetreuer, Reinigungskräfte und der Hausmeister nutzten, mit GPS-Systemen ausgestattet. Diese hatten für einen Zeitraum von 150 Tagen ständig jegliche gefahrene Strecke mit Start- und Zielpunkten einschließlich der gefahrenen Zeit und zumindest des Status der Zündung (Ein/Aus) gespeichert.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
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