Datenschutzrechtliche Unzulässigkeit von GPS an Firmenfahrzeugen

Art. 4 Nr. 1 und 2, 7, 88 Abs. 1 DSGVO; § 26 Abs. 1 und 2 BDSG

1. Bei der Erhebung, Speicherung und Auswertung der GPS-Positionsdaten von Firmenfahrzeugen handelt es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses nach Art. 4 Nr. 1 und 2, 88 Abs. 1 DSGVO, § 26 BDSG.

2. Eine wirksame Einwilligung der Beschäftigten nach § 26 Abs. 2 BDSG liegt nicht vor, wenn der nach Art. 7 Abs. 3 Satz 3 DSGVO erforderliche Hinweis auf die Widerruflichkeit der Einwilligung unterblieben ist und die Beschäftigten über den mit der Datenverarbeitung verfolgten Zweck nur partiell informiert wurden.

(Leitsätze des Bearbeiters)

VG Lüneburg, Urteil vom 19.3.2019 – 4 A 12/19

1106
Bild: Kzenon/stock.adobe.com
Bild: Kzenon/stock.adobe.com

l Problempunkt

Die Beteiligten streiten um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes eines Ortungssystems. Die Klägerin betreibt ein Gebäudereinigungsunternehmen. Sie hatte 18 ihrer Firmenfahrzeuge, die Objektbetreuer, Reinigungskräfte und der Hausmeister nutzten, mit GPS-Systemen ausgestattet. Diese hatten für einen Zeitraum von 150 Tagen ständig jegliche gefahrene Strecke mit Start- und Zielpunkten einschließlich der gefahrenen Zeit und zumindest des Status der Zündung (Ein/Aus) gespeichert.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Datenschutzrechtliche Unzulässigkeit von GPS an Firmenfahrzeugen
Seite 556
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Begriff der Leistungskontrolle

Ziel der Leistungskontrolle ist es, Arbeitsergebnisse und Leistungen von Beschäftigten zu überprüfen. Die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung. Die langjährig im Betrieb

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Anspruchsinhalt

Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht – also einen Auskunftsanspruch – zu erfahren, ob, wie und welche

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Arbeitgeberinnen, die einen Gemeinschaftsbetrieb – ein Verteilzentrum – in W betreiben, beabsichtigten, Microsoft

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten über Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach der DSGVO. Anlass des Rechtsstreits ist die

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden