Kündigungsschutz Schwangerer bereits vor Arbeitsantritt

§ 17 Abs. 1 MuSchG; § 134 BGB

Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG gilt auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme.

BAG, Urteil vom 27.2.2020 – 2 AZR 498/19

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Parteien schlossen im Dezember 2017 einen Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis als Rechtsanwaltsfachangestellte sollte danach am 1.2.2018 beginnen. Am 18.1.2018, also vor Arbeitsbeginn, teilte die Arbeitnehmerin der Arbeitgeberin mit, dass sie schwanger sei und aufgrund einer chronischen Vorerkrankung mit sofortiger Wirkung ein umfassendes Beschäftigungsverbot attestiert worden sei. Die Arbeitgeberin kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 30.1.2018 ordentlich zum 14.2.2018.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Kündigungsschutz Schwangerer bereits vor Arbeitsantritt
Seite 551
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