Literaturtipp: Kommentar zum Bundesurlaubsgesetz

Von Dr. Arnim Powietzka und Dr. Christian Rolf, 1. Auflage, Luchterhand-Fachverlag, Neuwied 2012, ca. 440 Seiten, gebunden, Preis: 59 Euro
 

Nach den EuGH-Entscheidungen in den Rechtssachen Schultz-Hoff (Urt. v. 20.1.2009 – C-350/06), KHS (Urt. v. 22.11.2011 – C-214/10, AuA 3/12, S. 178) und Dominguez (Urt. v. 24.1.2012 – C-282/10, NZA 2012, S. 139) ist das Urlaubsrecht in Bewegung geraten und es zeichnen sich erste Konturen einer unionseinheitlichen Lösung ab. Die zur Unverfallbarkeit des Mindesturlaubsanspruchs ergangenen BAG-Urteile (zuletzt v. 19.6.2012 – 9 AZR 652/10) werfen zahlreiche weitere Fragen auf, die dieses in der täglichen Praxis so wichtige Rechtsgebiet erneut komplizieren. Das einschlägige Schrifttum ist für den Praktiker kaum mehr zu überblicken.
Hier versprechen die Erläuterungen aus der Feder der bekannten Rechtsanwälte Arnim Powietzka und Christian Rolf Abhilfe, die in der Reihe Luchterhand Taschenkommentare erschienen sind. Mit dem Blick fürs Wesentliche verstehen es die beiden Autoren, dem Leser auf knapp 200 Seiten Text den Weg durch das Dickicht dieser Materie zu bahnen. Geboten wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung, die die Kommentatoren kritisch begleiten. Die noch ungeklärten Streitfragen werden ausführlich diskutiert und für die Praxis überzeugend – weil folgerichtig und in aller Regel sachgerecht – beantwortet. Verweise auf die einschlägige Literatur erschließen dem interessierten Leser den aktuellen Stand der Debatte im rechtswissenschaftlichen Schrifttum.
Für den Praktiker besonders hilfreich sind die zahlreichen Beispiele zur Berechnung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen, falls Mitarbeiter den vierwöchigen Mindesturlaub krankheitsbedingt nicht nehmen konnten. Zu Recht verweisen die Autoren darauf, dass die vom EuGH aufgestellten Grundsätze zur Unverfallbarkeit auch in anderen Fällen einer nicht vom Arbeitnehmer zu vertretenden Unmöglichkeit gelten, nicht jedoch für den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden tariflichen oder arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruch. De facto tun sie das aber doch, weil das BAG verlangt, dass der Wille der Tarif- bzw. Arbeitsvertragsparteien zu einer eigenständigen, von den Vorschriften des BUrlG unabhängigen Regelung in den tariflichen oder arbeitsvertraglichen Urlaubsvorschriften deutlich zum Ausdruck kommen muss (Urt. v. 24.3.2009 – 9 AZR 983/07, AuA 6/10, S. 375). Dazu müssen sich die vertraglichen Bestimmungen klar von den gesetzlichen Urlaubsvorschriften unterscheiden, was nur selten der Fall sein wird. Der Kommentar verweist hier auf Beispiele, die Powietzka in einem lesenswerten Artikel zusammengetragen hatte (Powietzka/Fallenstein, NZA 2010, S. 673 ff.). Abgerundet wird der Kommentar – wie alle Bände der Reihe – durch einen sorgfältig zusammengestellten Anhang von fast 200 Seiten, in dem die wichtigsten Regelungen zum Urlaubsrecht vereint sind – angefangen von den einschlägigen EU-Richtlinien und ILO-Abkommen bis hin zu einer Zusammenstellung der Landesgesetze über den Weiterbildungsurlaub.

In Summe: ein ansprechendes Vademekum des aktuellen Urlaubsrechts – präzise, knapp und praxisgerecht. Ein Lichtblick im Dunkel dieser Materie.

Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Mannheim

Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

Printer Friendly, PDF & Email
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Nach wie vor ist die Literatur der Gesetzgebung voraus, die es einfach nicht fertigbringt, ein Arbeitsvertragsgesetz „aus einem Guss“ auf den Weg zu

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Nach wie vor ist die Literatur der Gesetzgebung voraus, die es einfach nicht fertigbringt, ein Arbeitsvertragsgesetz „aus einem Guss“ auf

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Nach wie vor ist die Literatur der Gesetzgebung voraus, die es weder in Groko 2018 noch Ampelkoalition 2021 fertigbringt, ein Arbeitsvertragsgesetz

Im Titelthema widmen sich Dr. Christian Hoppe und Lukas Marek u. a. den wichtigen Fragen, wie Arbeitgeber bei Alkohol- und sonstigem

Nachhaltigkeit spielt auch im Arbeitsrecht eine immer wichtigere Rolle. Daher setzen sich Kathrin Brügger und André Kock im Titelthema diesmal mit ESG

Im Titelthema der August-Ausgabe besprechen Dr. Philipp Byers und Manuela Winkler den rechtlichen Rahmen von KI im Arbeitsverhältnis. Auch im Wortwech