Diskriminierung aufgrund einer Behinderung
Problempunkt
Die Klägerin war seit 1995 beim beklagten Bundesland beschäftigt. Sie leidet unter Neurodermitis, weshalb das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) von 40 festgestellt hat. Einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen hat sie nicht gestellt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Inhaltlichen Gegenstand des Verfahrens bildete ein Vorabentscheidungsersuchen des Bezirksgerichts Krakau (Polen)
Neue Normalität hinterfragen?
Längst findet sich auch im Alltag des OttoNormalverbrauchers eine Vielzahl von KI-Anwendungen: Zu Hause oder im Auto
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG. Die 1968 geborene Klägerin bewarb sich ohne
Anspruchsinhalt
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht – also einen Auskunftsanspruch – zu erfahren, ob, wie und welche
Problempunkt
Die Klägerin ist 35 Jahre alt und als medizinische Fachangestellte mit 30 Stunden/Woche bei der Beklagten angestellt, die
Öffentliche Arbeitgeber können die Pflicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber nicht als entbehrlich ansehen. Selbst wenn eine