Entgeltfortzahlung: AU bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

Eine Arbeitsunfähigkeit ist nur dann verschuldet gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Nur dann verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkohol­abhängigen Beschäftigten fehlt es suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 18. März 2015 – 10 AZR 99/14

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Bild: Nirat.pix / stock.adobe.com
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Problempunkt

Eine gesetzliche Krankenkasse klagt auf Entgeltfortzahlung wegen Krankheit gegen den Arbeitgeber. Die Körperschaft hatte an den Arbeitnehmer Krankengeld gezahlt. Sie behauptet jedoch, dass für den streitgegenständlichen Zeitraum ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber bestanden habe, so dass sie ihn aus übergegangenem Recht nach § 115 SGB X in Anspruch nahm.

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Entgeltfortzahlung: AU bei langjähriger Alkoholabhängigkeit
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Body Teil 1

Einführung

Mit dem Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes im Jahr 1994 beabsichtigten die Bundestagsfraktionen der damaligen

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Bisherige Rechtslage

Ist ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm grundsätzlich

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Erschütterung des Beweiswerts

Nach den allgemeinen Beweislastregeln muss der Arbeitnehmer, der einen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EntgFG

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Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Anspruchsvoraussetzung nach dem EntgFG hat der Arbeitnehmer darzulegen und

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Problempunkt

Der Kläger begehrt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Er hat bei der Beklagten in der Gepäckabfertigung gearbeitet und

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Herausforderungen und rechtlicher Rahmen

Unternehmen, die Sabbaticals einführen wollen, sehen sich folgenden Herausforderungen