Erstattung von Kinderbetreuungskosten eines BR-Mitglieds

Der Arbeitgeber hat einem Betriebsratsmitglied in angemessener Höhe diejenigen Kinderbetreuungskosten zu erstatten, die diesem während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit durch eine erforderliche Fremdbetreuung mindestens eines minderjährigen Kindes entstanden sind.

(Leitsatz der Bearbeiterin)

BAG, Beschluss vom 23. Juni 2010 – 7 ABR 103/08

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Bild: Corgarashu / stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Beteiligten stritten darüber, ob die Arbeitgeberin einer Arbeitnehmerin Betreuungskosten erstatten muss, die dieser während einer auswärtigen Betriebsratstätigkeit durch die Fremdbetreuung ihrer zwei minderjährigen Kinder (seinerzeit elf und zwölf Jahre alt) entstanden sind.

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