Herausgabe der Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots
Problempunkt
Die Parteien stritten darüber, ob der freigestellte Arbeitnehmer verpflichtet war, ein während des Auslaufens des Arbeitsverhältnisses bei einem Konkurrenten erzieltes Arbeitsentgelt an seinen vormaligen Arbeitgeber herauszugeben. Die Klägerin hatte sich mit dem beklagten Arbeitnehmer in einem vorausgegangenen Rechtsstreit auf dessen Ausscheiden aus dem Betrieb zum 31.1.2010 gegen Zahlung einer Abfindung von 18.000 Euro brutto geeinigt. Die Klägerin stellte den Beklagten in der Zeit vom 1.10.2009 bis zum 31.1.2010 frei und zahlte ihm seine Vergütung von 6.200 Euro brutto pro Monat.
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Redaktion (allg.)
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Problempunkt
Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Unterlassung der Weitergabe bestimmter Informationen, die sie als ihre
Problempunkt
Der Beklagte war bis zum 31.10.2017 als Medienberater bei der Klägerin beschäftigt. Die Klägerin betreibt Internetportale
Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer Kündigung. Ab dem 5.2.1986 war die (spätere)
Beschränkter Schutz durch Wettbewerbsverbote
Unabhängig von den Besonderheiten der konkreten Arbeitspflicht und den individualvertraglichen
Vor dem LAG Baden-Württemberg klagte ein Werbetechniker auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten zunächst in deren Betrieb in H als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt. Die