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Keine Entschädigung für einen objektiv ungeeigneten Bewerber

Bild: Erwin-Wodicka  / stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 5 Minuten

Keine Entschädigung für einen objektiv ungeeigneten Bewerber

Problempunkt

Klagen auf Entschädigung aus dem AGG sind in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zum Dauerbrenner geworden. Allzu oft geht es den häufig objektiv für die Stelle ungeeigneten Klägern dabei gar nicht primär um die ausgeschriebene Stelle, sondern um Entschädigungsansprüche.

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