Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

1. Ein in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrag enthaltener Klageverzicht unterliegt als Nebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.

2. Wird ein formularmäßiger Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag erklärt, der zur Vermeidung einer vom Arbeitgeber angedrohten außerordentlichen Kündigung geschlossen wird, benachteiligt dies den Arbeitnehmer unangemessen i. S. d. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte, die Drohung also widerrechtlich ist.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 12. März 2015 – 6 AZR 82/14

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Problempunkt

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und eines darin erklärten Klageverzichts.

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Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag
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